Ohne Zahlen der Biogasanlagen keine Kontrolle der Aufbringung von Gärresten auf den Feldern möglich
Die neue Düngeverordnung von 2017 soll eigentlich dafür sorgen, dass die Nitratbelastungen zurück gehen. Die gewerblichen Biogasanlagen werden durch das neue Gesetz jedoch in keinerlei Verpflichtung genommen (Stand Novermber 2017). Ohne genaue Daten darüber, welche Menge an Gärresten die Biogasanlagen verlassen, kann man jedoch nicht kontrollieren, wie viel Stickstoff schlussendlich auf den Feldern landet.